Ein Kommentar von Thomas-Michael Seibert.
Richter i.R. Thomas-Michael Seibert diagnostiziert in einem Gastbeitrag, dass die Gesetzgebung zu einer Maßnahmengesetzgebung verkommen ist, die nicht mehr bürgerbezogen, sondern auf die Ziele und Zwecke der Regierung hin strukturiert ist.
Für welche Krise war „Corona‟ der Name? Für die ausgerufene Gesundheitskrise könnte es nur ein Deckname gewesen sein. Dennoch ist die „Corona Krise‟ längst Teil des normalen Sprachgebrauchs, und viele hatten das Gefühl, man befinde sich auch in einem rechtsstaatlichen Ausnahmezustand. Die anschließende Frage richtete sich dann darauf, wann denn eine Rückkehr zur Normalität wieder zu erwarten wäre.
Eine sachliche Regelung dafür gab es von Rechts wegen nicht, es gab nur eine zeitliche Befristung der Corona-Ausnahmegesetze, und das Gesetz ist dann irgendwie „ausgelaufen‟.
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