Der Prozess rund um die erfrorene Bergsteigerin am Großglockner bewegt noch immer. Der Partner der Verstorbenen Kerstin G., Thomas P., wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen – allerdings nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben nun Berufung eingelegt.
In der 14-stündigen Verhandlung im Februar war der Fall noch einmal komplett aufgerollt worden. Auch in einer Mini-Podcast-Serie von Inside Austria haben wir die verhängnisvolle Bergtour der 33-jährigen Salzburgerin Kerstin G. und ihres heute 37-jährigen Partners Thomas P. rekonstruiert. Doch sowohl der Prozess als auch die Berufungen haben noch einmal Fragen aufgeworfen.
Was hat es mit der Aussage einer Ex-Freundin des Angeklagten auf sich, dass er auch sie am Großglockner zurückgelassen habe? Warum wurde vor Gericht so viel über den Auffindungsort der Toten gesprochen? Und warum kritisiert der Anwalt des Angeklagten die Polizei für die erste Befragung von Thomas P. so hart?
In der aktuellen Folge von Inside Austria blicken die beiden Hosts Lucia Heisterkamp und Antonia Rauth noch einmal auf den Fall. Dabei befragen sie jemanden, der sowohl über alpinistische als auch juristische Expertise verfügt: Andreas Ermacora ist Anwalt in Innsbruck und war von 2013 bis 2023 Präsident des österreichischen Alpenvereins. Ermacora hat den Prozess in Innsbruck im Gerichtssaal mitverfolgt. Er spricht im Podcast über unklare Details, die Einschätzungen des Richters – und die Frage, ob das Urteil zu mild ausgefallen ist.
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