In den vergangenen Wochen haben Zigtausende Betreiber und Betreiberinnen von Websites Abmahnschreiben bekommen, weil dort von Google zur Verfügung gestellte Schriftarten eingebunden sind. Die darin erhobenen Vorwürfe wiegen schwer, angeblich hätten die Mandanten dadurch einen "tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil" erlitten, es gehe um einen "Kontrollverlust".
Ursache sei die Übermittlung der IP-Adresse an Google, denn auf den Servern des US-Konzerns liegen die zugehörigen Dateien zu den Schriftarten. Dadurch würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, es gebe einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz – jeweils zwischen 140 und über 200 Euro. Was es damit auf sich hat und was Sie tun sollten, bevor oder nachdem Sie solch einen Brief bekommen haben, besprechen wir.
Was ist dran an den Vorwürfen, wie begründet sind die Behauptungen? Das klingt nach Betrug, wie ernst muss man das nehmen. Muss man darauf überhaupt reagieren? Was sollte man unternehmen? Was hat es mit den Abmahnungen auf sich, wie werden die Zielpersonen überhaupt gefunden? Kann man Googles Schriftarten aus Google Fonts rechtssicher einsetzen?
Darüber und über viele weitere Fragen auch aus dem Publikum, spricht Martin Holland (@fingolas) mit dem Justiziar von Heise Medien, Joerg Heidrich (@dasgesetzbinich) und dem Rechtsanwalt sowie zertifiziertem Datenschutzbeauftragten Niklas Mühleis (@niklasschreibt) in einer neuen Folge der #heiseshow, live ab 12 Uhr.
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