Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
In dieser Episode geht es um den Gebrauch unklarer Formulierungen und solcher, mit denen der geneigte Jurist eine andere Bedeutung verbindet. Wer sein Testament so schreibt, dass man nicht versteht, was damit gemeint ist, kann seine Erben damit -ob gewollt oder ungewollt- definitiv ärgern. Die Entscheidung, die ich in dieser Folge im Speziellen vorstelle, ist ein Beschluss des OLG Hamm vom 22.07.2014, Az.: I-15 W 98/14.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
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Ep. 207- Zum Streitwert einer Pflichtteilsstufenklage
Ep. 205 - Wie schikaniere ich meine Erben am Besten - Teil 2
Ep. 204 - Wie schikaniert man seine Erben am Besten - Teil 1
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Ep. 202 - Wer kann was woraus verlangen beim Vermächtnis?
Ep. 201 - Erbunwürdig durch Nichtstun
Ep. 200 - Testierunfähigkeit durch Parkinson?
Ep. 199 - Jetzt auch Enterbung in Übergabeverträgen möglich!?
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Ep. 196 - Kostenfalle nicht abgeliefertes Testament
Ep. 195 - Kann "Verschenken" auch "Vererben" meinen?
Ep. 194 - Was geht vor: Testamentsvollstreckung oder Bevollmächtigung?
Ep. 193 - 2 Testamente am gleichen Tag
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