Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschied am Montag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD rechtmäßig als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" eingestuft hat. Nach der Lektüre der in der Pressemitteilung veröffentlichten Begründung des Urteils bleibt ein ganz anderer Verdacht.
Von Alexej Danckwardt
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