Das BAG hat in dieser Entscheidung 9 AZR 26/24 schulbuchartig die Definition des Arbeitnehmers, des Direktionsrecht, des freien Mitarbeiter, die Abgrenzung und die Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt.
Eine Entscheidung die jeder kennen sollte, der mit HR und arbeitsvertraglichen Fragen zu tun hat.
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