Aktuell wird in Deutschland zu einem so genannten Generalstreik ab dem 8.1.2024 aufgerufen. Im Zuge dieses Generalstreiks werden alle Parteien in Deutschland sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und die Bürger Deutschlands aufgerufen, das
öffentliche Leben lahm zu legen.
Der Aufruf wurde ursprünglich organisiert durch den Bauernverband, im Ergebnis der Änderungen des Gesetzgebers zur Versteuerung des Diesels, der für die landwirtschaftlichen
Geräte benötigt wird als auch einer zusätzl...
Aktuell wird in Deutschland zu einem so genannten Generalstreik ab dem 8.1.2024 aufgerufen. Im Zuge dieses Generalstreiks werden alle Parteien in Deutschland sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und die Bürger Deutschlands aufgerufen, das
öffentliche Leben lahm zu legen.
Der Aufruf wurde ursprünglich organisiert durch den Bauernverband, im Ergebnis der Änderungen des Gesetzgebers zur Versteuerung des Diesels, der für die landwirtschaftlichen
Geräte benötigt wird als auch einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung der landwirtschaftlichen Maschinen, welche im Straßenverkehr geführt werden könnten.
Dem schlossen sich weitere Parteien des gesellschaftlichen Lebens als auch mittelständische Interessenvertretungen an. In den sozialen Netzen wird auch durch private Organisationen und Privatpersonen zu einem solchen Generalstreik aufgerufen.
In diesem Zusammenhang ergeben sich viele interessante Rechtsfragen. Insbesondere im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Beantwortung dieser Fragen und sich daraus ergebenden rechtliche Konsequenzen weitreichende Folgen.
Zum Beispiel:
1. Darf der Mitarbeiter in der Arbeitszeit der Arbeit
eigenmächtig fern bleiben und an den Demonstrationen teilnehmen?
2. Was ist, wenn der Mitarbeiter wegen der
Demonstrationen nicht zur Arbeit kommt bzw. zu spät erscheint?
3. Wie verhält es sich, wenn sich der Arbeitgeber an den
Demonstrationen teilnimmt. Kann er den Mitarbeiter verpflichten zum Mitmachen?
4. Kann der Arbeitgeber, wenn er die Demonstrationen
ablehnt, die Teilnahme verbieten?
5. Kann der Arbeitnehmer Urlaub fordern bzw. der
Arbeitgeber Urlaub abziehen?
6. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf
Freistellung?
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