- einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflegebranche (16. März bis 31. Dezember 2022)
- Fälle des Bundesarbeitsgerichts:
- BAG, Urteil vom 14.12.2023 -2 AZR 55/23 (Pflegehelferin) und
BAG, Urteil vom 14.12.2023 -2 AZR 66/23 (Krankenschwester)
- Vorlage einer im Internet bezogenen Bescheinigung über ärztlich festgestellte Impfunfähigkeit (Coronavirus Sars-CoV-2) und damit Täuschung des Arbeitgebers
- außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber wirksam
- wahrheitswidrige Behaupt und Täuschung des Arbeitgebers
Artikel:
1. Impfpflicht in der Pflegebranche
2. gefälschter Impfpass und Kündigung
3. Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion?
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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Andreas Martin