Fall des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) vom 13. Juli 2023:
- Messer am Hals der Kollegin (10 bis 12 cm)
- Bedrohung aber nicht nachweisbar
- Gericht geht von fehlerhaften Hantieren aus
- ohne vorherige Abmahnung ist die außerordentliche Kündigung unwirksam
Link:
hier geht es zur Entscheidung des LAG
Artikel:
1. fristlose Kündigung
2. Kündigungsschutzklage
3. Kündigung wegen einer Straftat - was ist zu beachten?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Andreas Mart...
Fall des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) vom 13. Juli 2023:
- Messer am Hals der Kollegin (10 bis 12 cm)
- Bedrohung aber nicht nachweisbar
- Gericht geht von fehlerhaften Hantieren aus
- ohne vorherige Abmahnung ist die außerordentliche Kündigung unwirksam
Link:
hier geht es zur Entscheidung des LAG
Artikel:
1. fristlose Kündigung
2. Kündigungsschutzklage
3. Kündigung wegen einer Straftat - was ist zu beachten?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Andreas Martin
View more