Quelle: Artikel 118, Grundgesetz
Die Länder können allerdings nichts vereinbaren, weil sie sich nicht einig sind. Aber der Artikel im Grundgesetz geht noch weiter, im nächsten Satz heißt es: „Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muss.“Quelle: Artikel 118, Grundgesetz
Länder machen der Bundesregierung Gesetzesvorschlag Das ist das Thema dieser Treffen im Herbst 1950, die zum erwartbaren Ergebnis kommen: Die Länder machen der Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag, der auch eine Volksabstimmung vorsieht, sodass binnen eines Jahres endlich eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Gebhard Müller federführend aktiv Interessant in dem Zusammenhang: Die diplomatische Federführung in der Entwicklung liegt vor allem bei Gebhard Müller, Staatspräsident des Landes Württemberg-Hohenzoller. Er war derjenige, der sich für den Südwest-Artikel im Grundgesetz stark machte, er hatte die informelle Volksbefragung angeregt und er ist nun derjenige, der bei der Pressekonferenz nach dem letzten Spitzentreffen am 13. November 1950 in Baden-Baden als erster spricht – von sich übrigens in der 3. Person. Wie wird abgestimmt, wie ausgezählt? In diesen Aufnahmen klingt es so, als würden sich die Länder zumindest auf ein gemeinsames Verfahren zur Abstimmung einigen können. Doch die Wirklichkeit sieht bald anders aus. Denn Abstimmungsergebnisse kann man beeinflussen, je nachdem, wie genau abgestimmt und wie ausgezählt wird. Genau darüber wird ab jetzt weiter gestritten – ein Kampf, der ein Jahr später vor dem neu geschaffenen Bundesverfassungsgericht landet.