Knapp tausendmal wandten sich Bürger im Jahr 2021 in Deutschland an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle, weil sie sich durch 2G- und 3G-Regelungen wie auch Einschränkungen ausgehend von ihrem Impfstatus diskriminiert gefühlt haben. Aufgrund der Definition der Behörde fanden gerade diese Anzeigen keine Erwähnung in der nun veröffentlichten Jahresstatistik.
Eine Analyse von Bernhard Loyen
https://pressefreiheit.rtde.live/inland/146356-agg-jahresbericht-2g-3g-massnahmen/