Das Bundesverfassungsgericht genehmigt die Beteiligung Deutschlands am Corona-Wiederaufbau-Fonds. Zuvor hatte sich die EU im Namen ihrer Mitgliedstaaten verschuldet, obwohl der EU-Kommission die Aufnahme von Schulden vertraglich verboten ist. Zwei Klagen dagegen wurden nun zurückgewiesen. Von Gert Ewen Ungar https://pressefreiheit.rtde.live/meinung/156503-klagen-gegen-eu-verfassungsgericht-knickt/