Nach dem Arzneimittelgesetz verjähren Ansprüche auf Schadensersatz bei Impfschäden nach drei Jahren. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich rät allen Impfgeschädigten sich rechtzeitig bei ihren Rechtsschutzversicherern um eine Kostenübernahme der Klage zu kümmern.
Zum Artikel