Auf die Straße gehen dürfen ist nicht nur ein Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, sondern auch ein politisches Grundrecht – für seine Meinung gemeinsam mit anderen zu demonstrieren, „friedlich und ohne Waffen“, wie es in Artikel 8 Grundgesetz heißt. Mit diesem Grundrecht wird aus Anlass der Coronakrise im Augenblick in vielen Bundesländern auf eine Weise umgesprungen, die – vorsichtig gesagt – zu Fragen Anlass gibt. Über diese Fragen redet Max Steinbeis mit dem langjährigen Associate Editor des Verfassungsblogs MATHIAS HONG, Professor für öffentliches Recht in Kehl.
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