Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Ende Juni haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und der Finanzen den Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung) vor. Mit dabei ist eine neue Mischungsquote für Infrastruktur-Investments. Über Verweise im jeweiligen Landesrecht werden die Änderungen auch etliche berufsständische Versorgungswerke betreffen. Pensionsfonds sind nach dem Entwurf nicht betroffen. Wir stellen die wesentlichen Punkte des Entwurfs vor.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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