Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung zu beantragen, weil man nicht mehr arbeiten kann, ist entwürdigend. Dies erfordert die Angabe jeder Art Vermögens und den Verbrauch jeder Rücklage, bevor Sozialleistungen gewährt werden, was nicht nur der UN-Behindertenkonvention entgegen steht.
Gesprächsgast: Dr. Ursula Engelen-Kefer (SoVD e.V.)
Text: Thomas de Boer
Produktion: Thomas de Boer
Sendeverantwortung: Thomas de Boer