Beziehern von Hartz IV droht eine Rückzahlungsverpflichtung, sollten Kinder aus entsprechenden Haushalten zuvor Schülerfahrkarten genutzt haben. Die Differenz zwischen dem Zahlbetrag der Schülerkarte und dem 9-Euro-Ticket kann vom Amt zurückgefordert werden. https://test.rtde.tech/inland/141176-ungerechtfertigte-bereicherung-hartz-iv-empfanger/