Differenzen zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern können immer wieder einmal auftreten. Um Streitigkeiten beizulegen sieht das Pflegeberufegesetz vor, dass die Bundeländer Ombudsstellen einrichten können. Ich spreche mit den Ombudsfrauen für das Land Nordrhein-Westfalen Brigitte von Germeten-Ortmann und Professorin Dr. Barbara Knigge-Demal über die Anliegen der Auszubildenden und die Arten von Unterstützung, die sie als neutrale Personen anbieten können.
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Pflege-Bildung: Ein Video-Podcast rund um das Lernen im Pflegeberuf.
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ISSN: 2751-3033
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