Die Planspiele hinsichtlich einer Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen gegen Syrien waren erneut Thema auf der Bundespressekonferenz. Fragen zum Völkerrecht wurden belächelt, das aktuelle Bundestagsgutachten als "Blitzgutachten" abqualifiziert.
Ein aktuelles Bundestagsgutachten kommt zu einen klaren Schluss: Eine Beteiligung der Bundeswehr an einer militärischen Aktion in Syrien würde sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen.
Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von 'Vergeltungsschlägen' gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig", heißt es in vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise aus der Rechtsabteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.
Zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz schreiben die Rechtswissenschaftler:
Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein.
Doch die Riege der Regierungssprecher zeigte, von RT Deutsch auf dieses Gutachten angesprochen, deutlich, was sie von der Rechtsexpertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält.