Die ab Oktober geltende Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes umfasst unter anderem auch die Meldepflicht für Krankenhäuser. Die DKH weist in einer Resolution darauf hin, dass die politischen Vorgaben nicht umsetzbar seien. Zudem sei die Aussagekraft der Daten zur tatsächlichen Beurteilung einer pandemischen Lage zweifelhaft. https://pressefreiheit.rtde.live/inland/149510-covid-19-schutzgesetz-deutsche-krankenhausgesellschaft/