Immer noch haben zu viele Stiftungen keine Anlagerichtlinie. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig, aber eigentlich gehört es zum Pflichtenrepertoire des Stiftungsvorstands, eine solche zu erarbeiten. Was das genau heißt, was in eine Anlagerichtlinie hineingepackt werden kann und muss und in welchem Turnus die Anlagerichtlinie überprüft werden sollte, dazu sprachen wir im Stifterfunk mit Hans-Dieter Meisberger, Stiftungsexperte bei der DZ Privatbank. Für ihn ist aber Überprüfen nur das Eine, das Anpassen der Anlagerichtlinie, das ist für ihn im aktuellen Umfeld das weit gewichtigere.
Create your
podcast in
minutes
It is Free