Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist beschlossen und tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind zum Einrichten einer internen Meldestelle verpflichtet, über die Verstöße gemeldet werden können. Ebenso enthält das HinSchG einige Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber:innen. Welche Pflichten das Gesetz für Arbeitgeber enthält und welche Änderungen es im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf gibt, erfahren Sie von Fatima Akdogan in dieser Folge von Artikel 5.
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