Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Vor drei Jahren hatte Höcke eine Wahlkampfrede mit „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet. Das Gericht meint, Höcke habe damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwirklicht.
Ist das überzeugend? Wäre ein höheres Strafmaß angemessen? Und was droht dem AfD-Politiker in einem weiteren Verfahren? Diese Fragen beantwortet Bettina Weißer, Strafrechtsprofessorin an der Universität zu Köln.
Anschließend beschäftigen wir uns mit einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers, der das missbräuchliche Anerkennen von Vaterschaften unterbinden will. Deutsche „Scheinväter“ verschaffen ausländischen Kindern und ihren Müttern auf diese Weise Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht. Wir erklären, welche Rolle künftig den Ausländerbehörden zukommen soll und welche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber beachten muss.
Mit Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt schauen wir danach nach Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat jüngst seine Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung neu ausgerichtet. Was bedeutet das für die Praxis der Ermittler?
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. In einer Hörerfrage widmen wir uns dem Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten.
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Themen der Sendung:
00:02:47 Interview mit Prof. Dr. Bettina Weißer zur Verurteilung Björn Höckes
00:24:41 Gesetzesentwurf gegen „Scheinväter“
00:36:47 Interview mit Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause zur Vorratsdatenspeicherung
1:00:16 Gerechtes Urteil: Die AfD und der Verfassungsschutz
1:13:22 Hörerfrage zum Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten
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