Der Anspruch auf Erholung und Freizeit gehört zwar seit 1948 zu den allgemeinen Menschenrechten ...
... doch das dazugehörige deutsche Bundesurlaubsgesetz gab es erst seit dem 8. Januar 1963. Endlich! Denn die österreichischen Berge lockten genauso wie Gardasee und Adria.