Ein solches Urteil gab es noch nie: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in dieser Woche erstmals entschieden, dass mangelnder Klimaschutz Menschenrechte verletzt. Mit der Entscheidung hat das Gericht einer Gruppe von mehr als 2.000 Schweizer Seniorinnen recht gegeben. Sie hatten ihrer Regierung vorgeworfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Dass die Klage erfolgreich war, wird als historischer Moment gefeiert. Könnte dieses Urteil viele ähnliche nach sich ziehen? Und verlagert sich der Kampf für mehr Klimaschutz damit von der Straße in den Gerichtssaal?
Um vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage Erfolg zu haben, muss vorher der nationale Rechtsweg ausgeschöpft worden sein. Auch das hat eine Entscheidung des Gerichts diese Woche bestätigt. Denn die Schweizerinnen waren nicht die Einzigen, die ein Land für ihr Versagen im Klimaschutz verklagt haben. Eine Gruppe Jugendlicher aus Portugal hat gleich 32 europäischen Staaten vorgeworfen, ihre Treibhausgasemissionen nicht stark genug zu reduzieren. Dadurch sehen sich die jungen Erwachsenen unmittelbar in ihrem Leben bedroht. Eingereicht hatten sie ihre Klage im September 2020, drei Jahre nach den verheerenden Waldbränden in Portugal, bei denen zahlreiche Menschen ums Leben gekommen sind. Der EGMR hat die Klage abgewiesen. Als Begründung gab die Richterin an, dass die Jugendlichen erst den Weg über die portugiesischen Gerichte hätten gehen müssen.
ZEIT ONLINE-Redakteurin Viola Kiel war zur Urteilsverkündung in Straßburg, in diesem Was jetzt?-Spezial teilt sie ihre Eindrücke. Die Europa- und Völkerrechtlerin Birgit Peters spricht im Podcast über Klimaklagen als juristisches Instrument im Kampf gegen den Klimawandel.
Moderation und Produktion: Rita Lauter
Redaktion: Constanze Kainz
Recherche: Julian Sadeghi und Paulina Kraft
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