Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
Dies ist der Auftakt einer Reihe von ungünstigen Erbfolgeregelungen, auf die man besser verzichten sollte. Jedenfalls dann, wenn man seinen Erben positiv in Erinnerung bleiben und ihnen keinen Ärger bereiten möchte.
Wir beginnen mit einer treusorgenden Mutter, die den Lebensgefährten ihrer Tochter offenbar lebzeitig nicht verprellen konnte und es daher von Todes wegen probiert hat. Der Fall wurde entschieden durch das OLG Hamm zum gerichtlichen Aktenzeichen 10 U 58/21.
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Weitere Informationen zu erbrechtlichen Themen findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir gerne an info@leonie-lehrmann.de
Ep. 131 - Die Silberfüchse - Interview mit Karl Wulftange
Ep. 130 - KV55plus - Interview mit Stefan B. Mies
Ep. 129 - Die Testamentseröffnung
Ep. 128 - Der Fachanwalt
Ep. 127 - Der Nasciturus
Ep. 126 - Von der Erfüllung der Schuld gegenüber einem Verstorbenen
Ep. 125 - Den Pflichtteil gegen sich selbst geltend machen
Ep. 124 - Haftung der Erben nach Suizid
Ep. 123 - Das gehauchte Ja
Ep. 122 - Dauernde Last/ Leibrente
Ep. 121 - Zwei Testamente mit gleichem Inhalt?!
Ep. 120 - Die zum Schein geschlossene Ehe
Ep. 119 - Ausschlagung zweier Nachlässe mit nur einer Erklärung
Ep. 118 - Der Notar als Detektiv
Ep. 117 - Schadensersatz gegenüber dem Testamentsvollstrecker
Ep. 116 - Wenn die wechselseitige Erbeinsetzung fehlt...
Ep. 115 - Der Zuwendungsverzicht
Ep. 114 - Die Güterstandsschaukel
Ep. 113 - Wie ich einen Erbschein beantrage
Ep. 112 - Die Zuwendung von Einzelgegenständen
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