Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
In dieser Episode geht es um den Gebrauch unklarer Formulierungen und solcher, mit denen der geneigte Jurist eine andere Bedeutung verbindet. Wer sein Testament so schreibt, dass man nicht versteht, was damit gemeint ist, kann seine Erben damit -ob gewollt oder ungewollt- definitiv ärgern. Die Entscheidung, die ich in dieser Folge im Speziellen vorstelle, ist ein Beschluss des OLG Hamm vom 22.07.2014, Az.: I-15 W 98/14.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Ep. 131 - Die Silberfüchse - Interview mit Karl Wulftange
Ep. 130 - KV55plus - Interview mit Stefan B. Mies
Ep. 129 - Die Testamentseröffnung
Ep. 128 - Der Fachanwalt
Ep. 127 - Der Nasciturus
Ep. 126 - Von der Erfüllung der Schuld gegenüber einem Verstorbenen
Ep. 125 - Den Pflichtteil gegen sich selbst geltend machen
Ep. 124 - Haftung der Erben nach Suizid
Ep. 123 - Das gehauchte Ja
Ep. 122 - Dauernde Last/ Leibrente
Ep. 121 - Zwei Testamente mit gleichem Inhalt?!
Ep. 120 - Die zum Schein geschlossene Ehe
Ep. 119 - Ausschlagung zweier Nachlässe mit nur einer Erklärung
Ep. 118 - Der Notar als Detektiv
Ep. 117 - Schadensersatz gegenüber dem Testamentsvollstrecker
Ep. 116 - Wenn die wechselseitige Erbeinsetzung fehlt...
Ep. 115 - Der Zuwendungsverzicht
Ep. 114 - Die Güterstandsschaukel
Ep. 113 - Wie ich einen Erbschein beantrage
Ep. 112 - Die Zuwendung von Einzelgegenständen
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