Kein Arbeitnehmer muss während seiner Arbeitsunfähigkeit an einem Personalgespräch teilnehmen; das wissen die meisten Betriebsratsmitglieder. Doch darf der Arbeitgeber die genesenen Arbeitnehmer zu einem Krankenrückkehrgespräch bitten, wenn der Betriebsrat „nein“ sagt? Der Rechtsanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille, LL.M. haben hierzu eine eindeutige Auffassung. Unbedingt reinhören!
Themen in der heutigen Folge:
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