Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
Wenn man als Erbe oder Nachlassgläubiger feststellt, dass der Nachlass eines Verstorbenen unübersichtlich ist, dann kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Nachlassverwaltung zu stellen. Denn schließlich will keiner auf offenen Forderungen "sitzen bleiben" - der Erbe nicht, weil er befürchten muss, mit seinem eigenen Vermögen in die Haftung genommen zu werden und der Nachlassgläubiger nicht, weil er befürchten muss, seine offenen Forderungen nicht mehr zu erhalten. In dieser Situation kann die Nachlassverwaltung helfen. Zu ihren Voraussetzungen erfährst Du in dieser Episode mehr.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
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