Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal besprechen wir zwei aktuelle Themen, die bei Immobilientransaktionen zu beachten sind. Damit der Verkäufer sagen kann, er ist seiner Aufklärungspflicht über Daten im Datenraum nachgekommen, reicht es nicht, diese Daten dort irgendwo und irgendwann unterzubringen. Wir zeigen die Anforderungen auf, die der Bundesgerichtshof im letzten Jahr formuliert hat. Weiter gehen wir auf die deutsche Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz ein und diskutieren, wie mit einer in der Due Diligence Prüfung erlangten Information im Konflikt von Hinweisgeberschutz und anwaltlicher Schweigepflicht umgegangen wird.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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