Hochschulen müssen ihre Studiengänge überprüfen lassen. Studienverlauf, Studieninhalte und Studierbarkeit sind Aspekte, die bei dieser Überprüfung unter anderem betrachtet werden. Das seit Anfang der 2000er Jahre in Deutschland verpflichtende Verfahren wird als Akkreditierung bezeichnet und erfolgt durch Akkreditierungsagenturen sowie der Stiftung Akkreditierungsrat. Die Akkreditierung von Pflegestudiengängen betreut Florian Steck (M.A.) in seiner Funktion als Referent bei der Akkreditierungsagentur AHPGS. Mit ihm unterhalte ich mich über die Bedeutung der Studiengangsakkreditierung, ihren Ablauf und seine Erfahrungen im Bereich pflegerischer Studiengänge.
Weitere Informationen:
Pflege-Bildung: Ein Video-Podcast rund um das Lernen im Pflegeberuf.
Homepage: http://pflegebildung.net
ISSN: 2751-3033
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