Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal: Einlagenrückgewähr bei ausländischen Kapitalgesellschaften – das nächste Kapitel!
Die Einlagenrückgewähr insbesondere bei Drittstaatengesellschaften außerhalb der Europäischen Union beschäftigt uns im Steuerrecht schon viele Jahre. Während für EU-Kapitalgesellschaften seit vielen Jahren ein formelles Verfahren im § 27 Absatz 8 Körperschaftsteuergesetz geregelt ist, haben sich Drittstaatengesellschaften das Recht auf steuerneutrale Einlagenrückgewähr über den Bundesfinanzhof erkämpfen müssen. Jetzt werden EU- und Drittstaatengesellschaften auch im Gesetz gleich behandelt. Das führt nicht nur zu Freudensprüngen.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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