Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal: Genau wie in Deutschland mit dem Jahressteuergesetz gab es in Luxemburg am 23. Dezember 2022 steuerliche Neuerungen: das sogenannte Luxemburger Budget 2023. Anders als in Deutschland allerdings ein wirkliches Weihnachtsgeschenk für die Besteuerung der umgekehrten Hybriden. Aus deutscher Sicht betrifft das vor allem die Luxemburger FCP, die in Luxemburg als steuerlich transparent – aus deutscher Sicht jedoch als steuerlich intransparent betrachtet wird. Unter 168quater des Luxemburger Einkommensteuergesetzes soll eine Besteuerung als umgekehrt hybrid nur noch dann stattfinden, wenn allein aufgrund der Einordnung als intransparent eine Besteuerung auf Anlegerebene unterbleibt. Unterbleibt dagegen eine Besteuerung bereits aufgrund der Steuerfreiheit des Anlegers, so ist die hybride Einordnung nicht kausal für die Nichtbesteuerung des Anlegers.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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