Im Rahmen des seit mehr als 15 Monaten laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Anti Tax Avoidance Directive soll zum einen eine umfassende Reform der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz erfolgen (Umsetzung eines Teilbereichs der ATAD 1 Richtlinie). Zum anderen soll das Gesetz Besteuerungsinkongruenzen ausräumen, die aus dem Einsatz hybrider Finanzinstrumente oder durch die Beteiligung an hybriden Gesellschaften entstehen (Umsetzung der ATAD 2 Richtlinie). Wir möchten Ihnen – kurz und bündig – den Entwurf zur Hinzurechnungsbesteuerung in der letzten Fassung vom 21. Mai 2021 vorstellen, der noch bis Ende Juni durch den Bundesrat verabschiedet werden soll. In einer der nächsten Folgen kümmern wir uns dann um die Hybriden!
Wie immer – kurz und bündig – in max. 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
Zum Nachlesen: beleuchtet von bepartners
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