Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal: Die Statusbescheinigung für Kapitel 2 Investmentfonds!
Wir beschäftigen uns mit der Einnahmenseite eines Kapitel 2 Investmentfonds und warum der Fonds eine Statusbescheinigung nach § 7 Investmentsteuergesetz beantragen sollte.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
Halt! Stimmt nicht, es sind diesmal etwa 20 Minuten geworden!
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Episoden Links:
§ 7 Abs. 3 InvStG (Statusbescheinigung): http://beplink.de/416
§ 11 Abs. 1 InvStG (geänderte Erstattungszuständigkeit): http://beplink.de/415
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